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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung, gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von unseren Räumlichkeiten, sowie die von uns angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Getränken, Speisen und Servicedienstleistungen, die der Kunden/Besteller zuvor bei uns persönlich per Post, Telefon oder Internet bestellt hat.​

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden/Besteller finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -Partner und Hinweispflicht bei Leistungsmängeln​

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden/Besteller durch den Niedermeier's Hof zustande; diese sind die Vertragspartner. Der Niedermeier's Hof bestätigt die Auftragsannahme als Auftragsbestätigung in Textform bezgl. des Raumes für die Veranstaltung am festgelegten Termin.

2.2 Sofern der Kunde/Besteller einen gewerblichen Vermittler oder Organisator einschaltet, so haftet diese mit dem Kunden/Besteller gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Niedermeier's Hof. Diese haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Niedermeier's Hof auftreten, wird der Niedermeier's Hof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden/Besteller bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde/Besteller ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunden/Besteller verpflichtet, den Niedermeier's Hof rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.3 Der Kunde/Besteller versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen

3.1 Der Niedermeier's Hof ist verpflichtet, die vom Kunde/Besteller bestellten und von dem Niedermeier's Hof zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde/Besteller ist verpflichtet, der für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen den vereinbarten Preis des Niedermeier's Hof zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Niedermeier's Hof an Dritte. Soweit ein Preis für eine (Teil-) Leistung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.​

3.2 Der Kunde/Besteller ist verpflichtet die ggfs. erforderliche Anmeldung seiner Veranstaltung bei der GEMA auf eigene Kosten vorzunehmen. Diese ist ausdrücklich keine Leistung des Niedermeier's Hof.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung sechs Monate und erhöht sich der von dem Niedermeier's Hof allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen erhöht werden. Aufgrund der aktuellen Inflationslage, können wir keine Preisgarantien geben. Wir hoffen aber, dass sich die Lage wieder stabilisiert.

3.5 Rechnungen des Niedermeier's Hof ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

3.6 Bei Zahlungsverzug ist der Niedermeier's Hof berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% Punkten über den jeweiligen Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% Punkten über den jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Dem Niedermeier's Hof bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Niedermeier's Hof ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Niedermeier's Hof aufrechnen oder mindern.

4. Saisonale Abweichungen

4.1 Die von uns angebotenen Getränke unterliegen preislichen Schwankungen auf dem Markt. Wir behalten uns vor, unsere Getränkepreise, wenn nötig, anzupassen.

5. Gewährleistungen

5.1 Bei mangelhafter Leistung des Niedermeier's Hof gilt folgendes: Bei offensichtlichen Mängeln der Leistungen obliegt es den Kunde/Besteller diese unverzüglich zu rügen. Nur wenn eine ordnungsgemäße Nichterfüllung durch den Niedermeier's Hof nach entsprechender Rüge nicht rechtzeitig erfolgt, stehen den Kunden/Besteller Ansprüche auf Gewährleistung die über die Nacherfüllung hinausgehen.

5.2 Der Niedermeier's Hof schließt eine Haftung für Ansprüche des Kunde/Besteller auf Schadenersatz aus. Ausgenommen vom diesem Ausschluss sind Ansprüche auf Schadenersatz,

a) wegen Verletzungen des Lebens des Körper oder der Gesundheit, wenn der Niedermeier's Hof die Pflichtverletzungen vertreten zu hat

b) wegen Ersatzes sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung durch den Niedermeier's Hof beruhen

c) bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten des Niedermeier's Hof ist die Haftung auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt, und auf die Kunden / Besteller vertrauen darf

Eine Pflichtverletzung (a bis c) des Niedermeier's Hof steht die eines ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

 

6. Rücktritte des Kunden/Besteller (Stornierung)

6.1 Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden/Besteller von dem mit dem Niedermeier's Hof verbindlich geschlossenen Vertrag ist bis acht Monate (32 Wochen) vor Veranstaltungsbeginn möglich.

6.2 Sofern zwischen dem Niedermeier's Hof und dem Kunde/Besteller ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde/Besteller bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Niedermeier's Hof auszulösen.

6.3 Wurde kein anderer Termin im Sinne vom 6.2 schriftlich vereinbart, gilt folgendes: Tritt der Kunde/Besteller von der schriftlich bestätigenden Bestellung ab der 31. bis zu der 23. Woche vor Veranstaltungsbeginn zurück, ist der Niedermeier's Hof berechtigt die vereinbarte Anzahlung in Höhe von 650 Euro in Rechnung zu stellen. Tritt der Kunde/ Besteller zwischen der 22. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Niedermeier's Hof berechtigt, zuzüglich zur vereinbarten Anzahlung 30% des entgangenen Getränkeumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 50%.

6.4 Der Getränkeumsatz wird an der vereinbarten Getränkepauschale festgelegt und berechnet. Wer keine Getränkepauschale vereinbart, wird die preiswerteste Getränkepauschale des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt.

6.5 Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 4 berücksichtigt. Dem Kunden/ Besteller steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

7. Rücktritt durch den Niedermeier's Hof

7.1 Wird eine vertraglich vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist der Niedermeier's Hof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.2 In diesem Fall steht dem Niedermeier's Hof der in Ziffer 6.3 und 6.4 genannte pauschalierte Betrag als Schadenersatz zu. Auch hier gilt Ziffer 6.6. Satz 2 zugunsten des Kunden/Besteller.

7.3 Ferner ist der Niedermeier's Hof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von dem Niedermeier's Hof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden/Besteller oder Zwecks, gebucht werden; der Niedermeier's Hof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Niedermeier's Hof in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Niedermeier's Hof zuzurechnen ist.

7.4 Bei berechtigtem Rücktritt des Niedermeier's Hof entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

8. Änderungen der Teilnehmerzahl, des Raumes, des Beginn oder Ende der Veranstaltung

8.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl lt. Vertrag muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Niedermeier's Hof mitgeteilt werden.

8.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl, innerhalb von fünf Werktagen vor Veranstaltungsbeginn, durch den Kunden/Besteller, wird um maximal 5% der ursprünglich gemeldeten Personenanzahl von dem Niedermeier's Hof nur die Minderung bei der Getränkeabrechnung reduziert und anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

8.3 Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

8.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Niedermeier's Hof diesen Abweichungen zu, so kann der Niedermeier's Hof die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, dem Niedermeier's Hof trifft ein Verschulden.

 

9. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Niedermeier's Hof. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld).

10. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

10.1 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Niedermeier's Hof bedarf deren Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Niedermeier's Hof gehen zu Lasten des Kunden/Besteller, soweit der Niedermeier's Hof diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann der Niedermeier's Hof pauschal erfassen und einen Rechnungsbetrag in Höhe von 50,00 € berechnen.

10.2 Störungen an von dem Niedermeier's Hof zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Niedermeier's Hof diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

11. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

11.1 Mitgeführte Sachen- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden/Besteller in den Veranstaltungsräumen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Niedermeier's Hof abzustimmen

11.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den Brandschutztechnischen Anforderungen (insbesondere DIN 4102 Baustoffklasse B1 schwer entflammbar) zu entsprechen. Der Niedermeier's Hof ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der Niedermeier's Hof berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden/Besteller zu entfernen.

11.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde/Besteller das, darf der Niedermeier's Hof die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden/Besteller vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Niedermeier's Hof für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden/ Besteller steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

12. Haftung des Kunden/Besteller für Schäden

12.1 Der Kunde/Besteller haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch seine Veranstaltungsteilnehmer bzw. -Besucher, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden, dies gilt nicht soweit die Schäden von Inhaber oder Mitarbeiter des Niedermeier's Hof verursacht werden.

12.2 Der Niedermeier's Hof kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden/Besteller ohne die Zustimmung des Niedermeier's Hof sind unwirksam.

13.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hüllhorst.

13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Niedermeier's Hof. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Lübbecke.

13.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

14. Datenspeicherung/Datenschutz

14.1 Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden/Besteller werden gespeichert. Der Kunde/Besteller erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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